Allgemeine Geschäftsbedingungen „Die Räummeister GmbH“

1. Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse betreffend Entrümpelungen, Wohnungs- bzw. Haushaltsauflösungen, Betriebs- bzw. Gewerbeauflösungen, Industrieverwertung sowie Nachlassankäufe zwischen uns – der Firma Die Räummeister GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Permoser und Maximilian Geßner, Leher Heerstraße 71 in 28359 Bremen – nachfolgend “Die Räummeister” und unseren Kunden – nachfolgend “Auftraggeber”. Mit einer Beauftragung akzeptiert der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten gegenüber Privatpersonen und gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

(2) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende AGB, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

2. Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand, Eigentumsübergang, Vertragsanpassung

(1) Alle Angebote von Die Räummeister sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftraggeber bietet den Abschluss eines Vertrages zu den in dem Auftragsangebot aufgeführten Bedingungen an, indem er das unterzeichnete Auftragsformular an Die Räummeister übermittelt. Die Übersendung per E-Mail ist hierfür ausreichend. Der Vertrag kommt zustande, wenn Die Räummeister den Auftrag gegenüber dem Auftraggeber bestätigt oder mit der Vertragsdurchführung beginnt.

(2) Bei Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Geschäftsauflösungen sowie allen anderen von Die Räummeister angebotenen Dienstleistungen sind die in den Räumlichkeiten befindlichen Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn der vertraglich geschuldeten Tätigkeit sicherzustellen. Sollen Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben, nicht entsorgt oder von der Verwertung ausgenommen werden, sind diese einzeln schriftlich in dem Auftragsformular aufzuführen.

(3) Gefährliche Abfälle, Stoffe, Materialien (Batterien, Asbest, Farben, Lösungsmittel, Reifen, Benzin, Diesel, Öle, Fette, etc.) und weitere grundwasserschädigende Stoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz sind umweltgerecht und gesetzeskonform durch den Auftraggeber zu entsorgen. Die Entsorgung dieser gefährlichen Stoffe, Abfälle, Flüssigkeiten und andere Materialien, die nicht ins Grundwasser gelangen dürfen, sowie weitere gesundheitsgefährdende Materialien sind ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand. Der Aufraggeber ist verpflichtet, die Räummeister vor Vertragsschluss uneingeschränkt über etwaige in dem Vertragsobjekt vorhandene Gegenstände der vorstehenden Kategorien zu unterrichten. Stellt sich im Laufe der Auftragsdurchführung heraus, dass derartige Gegenstände im Vertragsobjekt vorhanden sind, wird Die Räummeister den Auftraggeber hierüber informieren, der die Entsorgung veranlassen wird.

(4) Auftraggeber und Die Räummeister sind sich darüber einig, dass mit Beginn der vertraglich geschuldeten Tätigkeiten alle in dem Auftragsobjekt (noch) befindlichen Gegenstände, ausdrücklich auch dort verbliebene Wertgegenstände, in das Eigentum von Die Räummeister übergehen. Die weitere Entsorgung und Verwertung obliegt – mit Ausnahme der in vorstehendem Absatz 3 dargelegten Gegenstände – Die Räummeister.

(5) Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber nach Vertragsschluss aber vor Aufnahme der Tätigkeiten von Die Räummeister Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies die Firma Die Räummeister GmbH zur Preiskorrektur, insbesondere dann, wenn das Entsorgungsvolumen vergrößert wurde.

3. Verfügungs-/Verwertungsbefugnis des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert durch die Auftragserteilung, dass er Eigentümer der zu entsorgenden/verwertenden Gegenstände ist und/oder vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung dieser Gegenstände hat. Der Auftraggeber stellt Die Räummeister von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer fehlenden Verfügungsbefugnis des Auftraggebers bzw. bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft des Auftraggebers gegenüber Die Räummeister über die Eigentumsverhältnisse an den zu entsorgenden/verwertenden Gegenständen ergeben und/oder geltend gemacht werden. Der Auftraggeber stellt Die Räummeister von etwaigen Kosten frei, die sich im Zusammenhang mit der Abwehr von durch Dritte geltend gemachte Ansprüche im vorstehenden Sinne ergeben.

4. Leistungsumfang, Haftungsausschluss, Mängelrüge

(1) Die Firma Die Räummeister GmbH garantiert bei allen beauftragten Leistungen eine sorgfältige und fachgerechte Durchführung der Arbeiten sowie ein besenreines Verlassen des Objektes. Die Räummeister ist berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

(2) Nach Auftragserteilung können im Hinblick auf die Entsorgung/Verwertung von in dem Vertragsobjekt vorhandenen Gegenständen, die nicht explizit von der Entsorgung/Verwertung ausgenommen worden sind (vgl. Ziffer 2 Abs. 2), keine Schadensersatzansprüche gestellt werden. Die beauftragten Leistungen gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung der Tätigkeiten eine (begründete) Mängelrüge in Textform gegenüber Die Räummeister erhebt.

(3) Bei Bodenbelagsentfernung bzw. Entfernung von Deckenplatten weisen wir darauf hin, dass sich stellenweise noch Klebereste auf dem Untergrund befinden können. Die Entfernung dieser Klebereste ist im Angebot nicht enthalten.

(4) Weist die Entrümpelung Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die Firma Die Räummeister ist in diesem Fall verpflichtet, diese berechtigten Mängel zu beseitigen. Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Auf Schadensersatz haften Die Räummeister – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften Die Räummeister, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(6) Die sich aus Abs. 4 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
(7) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.

(8) Eine Haftung für die in dem Vertragsobjekt befindlichen Wertgegenstände, wie Geld, Urkunden, Schmuck und ähnliches ist ausgeschlossen, da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und auch für Die Räummeister nicht ersichtlich ist, wo diese verwahrt sind. Die Räummeister übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten.

5. Leistungsverzögerungen

(1) Kann Die Räummeister aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht leisten, sind wir berechtigt ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten.

(2) In Fällen höherer Gewalt, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, werden die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird. Hierzu zählen insbesondere und nicht abschließend: Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen und Epidemien. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die betroffene Partei wird die andere Vertragspartei von einem solchen Hindernis umgehend benachrichtigen und ihre vertragliche Verpflichtung den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anpassen.

6. Mehrarbeit , Vertragsanpassung

Bei Zusatzarbeiten wie z.B. Demontage von Holzverkleidungen etc. bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden, wenn vorher nicht anders festgehalten, als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Wir weisen die Zusatzarbeit separat aus. Es gelten die Stundenlöhne, die im Auftrag vereinbart wurden. Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Textform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst.

7. Preise

(1) Die Preise werden nach einer für Sie kostenlosen Besichtigung, kostenfreiem Angebot oder Schätzung bemessen. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung.

(2) Falls sich zwischen dem Vertragsschluss und der Ausführung die Entsorgungspreise durch unsere Entsorgungspartner um mehr als 10% erhöht wurden, sind wir berechtigt, den vereinbarten Angebotspreis entsprechend anzupassen.

(3) Alle Preise gelten inkl. der zur Zeit der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

(4) Eine Verrechnung von Wertgegenständen ist ausgeschlossen.

8. Auftrags- und Zahlungsbedingungen,Stornierung

(1) Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragserteilung ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich.

(2) Der Aufraggeber kann das Vertragsverhältnis mit Zustimmung von Die Räummeister GmbH auch ohne Vorliegen eines (gesetzlichen) Rücktrittsgrundes auflösen. In diesem Fall erhebt Die Räummeister Stornogebühre. Diese Stornokosten betragen bis 7 Tage vor dem Ausführungstermin 35%, bei einem späteren Rücktritt 75% der vereinbarten Vergütung. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist in der vorstehenden Regelung bereits berücksichtigt. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

(3) Die Rechnungslegung erfolgt mit Beendigung der beauftragten Leistungen in Euro zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag ist entweder spätestens 10 Tage nach Rechnungszustellung fällig, bzw. vor Ort in bar zu leisten. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei umfangreicheren Arbeiten auch eine Abschlagszahlung nach „Stand der geleisteten Arbeiten“ abzurechnen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels kommt der Auftraggeber automatisch ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug alle für den Auftraggeber noch auszustehenden Arbeiten an diesem sowie bei allen anderen Auftragsobjekten des Auftraggebers einzustellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt (außer bei unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenansprüchen) Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

9. Entsorgung

Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zusammen, um eine gesetzeskonforme Entsorgung und Mülltrennung sicherzustellen. Die vereinbarte Entsorgung nach Bundesdatenschutzgesetzt erfolgt mit Nachweis.

10. Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Auftragnehmers nicht verrechenbar.

11. Bilder und Filmmaterial
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma Die Räummeister GmbH Bild- und Filmmaterial zu Zwecken der eigenen Werbung in Internet, Printmedien sowie in öffentlichen Netzwerken verwendet und veröffentlicht. Persönliche Daten werden dabei selbstverständlich nicht freigegeben oder an Dritte weitergegeben.

12. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Belegenheitsort des Vertragsobjektes.

(2) Wenn der Auftraggeber Kaufmann ist und den Sitz zum Zeitpunkt der Beauftragung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Die Räummeister, Bremen. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken

Stand: Februar 2023

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